Finanzinstrumente und Krypto-Token: Merkblatt von der Bafin für Initial Coin Offerings

Kryptowährungen sind in aller Munde und erfreuen sich als Finanzinstrument einer immer größeren Beliebtheit. Wirtschaftskrise und finanzielle Unsicherheit, sowie sinkende Immobilienpreise machen Kryptowährungen interessanter denn je. Das ist auch der Grund für die vielen ICOs, die heute auf dem Markt zu finden sind. Waren Kryptowährungen bis vor kurzem noch nicht kontrolliert, so haben viele Länder inzwischen auf den neuen Trend reagiert und Gesetze erlassen. So auch die BaFin in Deutschland, die ein Merkblatt für ICOs herausgegeben hat. Dieses Merkblatt schauen wir uns in diesem Artikel etwas genauer an.

Inhaltsverzeichnis

Initial Coin Offerings (ICOs) in Deutschland – Übersicht
Zielsetzung: Vergleich der besten ICO Projekte in Deutschland
🏆 Beispiele: Bitbond, Hygh, Memebrana und andere
🏆 Tokenart:: Utility oder Security
📺 Blockchain Technologien: Ethereum (ERC-20), BSC (BEP-20)

BaFin Merkblatt zum Initial Coin Offering: das Wichtigste in Kürze

Die BaFin ist die deutsche Finanzaufsicht und die Kontrollbehörde für alles rund um das Thema Banken und Finanzinstrumente. Seit einiger Zeit hat die Bafin nun auch ein Merkblatt veröffentlicht. Dieses kann man auf der Webseite herunterladen. Jeder, der plant, ein ICO in Deutschland durchzuführen oder vielleicht auch an einem ICO teilzunehmen oder in einen Krypto-Token zu investieren, sollte sich das ICO Merkblatt anschauen und mit den Inhalten vertraut machen. Die Bafin geht hier auf Risiken ein und teilt mit, wie und in welchem Umfang ICOs kontrolliert werden, wie Sie die Coins und Gewinne versteuern müssen etc.

BaFin Seitenfunktionen und Informationen: Wo findet man das Merkblatt? 

Das Merkblatt befindet sich auf der BaFin Webseite in der Kategorie Recht und Regelungen. Es ist jedoch für den Laien nicht ohne weiteres zu finden. Wir helfen Ihnen in diesem Abschnitt dabei, das Merkblatt rund um das Thema ICOs herunterzuladen. Zunächst müssen Sie hierfür in der Navigation oben auf der Seite, auf den Link Recht und Regelungen klicken. Anschließend klicken Sie Links im Menü auf die Kategorie Merkblätter und können nun durch eine Liste aller Inhalte scrollen. Alternativ können Sie auch die Tastenkombination STRG+S verwenden, um nach Schlagwörtern wie ICO oder Krypto zu suchen. Sie sollten dann schnell das entsprechende Merkblatt finden, welches Sie mit einem Klick als PDF herunterladen können.

Einordnung von Security Token Offerings (STOs), ICOs und Krypto-Token

Die BaFin als Kontrollinstanz für die Finanzdienstleistungen, macht in Ihrem Merkblatt klare Angaben darüber, wie ICOs rechtlich einzuordnen sind. Dabei geht die Bundesanstalt auch auf die Erlaubnispflicht ein und beschreibt, wann es sich bei Kryptowährungen um ein Wertpapier im Sinne des deutschen Rechts handelt. Auch das White Paper sowie die Ausgabe der Tokens und worauf dabei zu achten ist, kann man hier erfahren. Sie beschreibt auch klar die Trennung von virtuellen Währungen in Security- und Utility-Tokens. Insbesondere den Security Tokens kommt dabei rechtlich eine besondere Bedeutung zu.

Ausgabe von Tokens: Welche Arten von Initial Coin Offerings gibt es?

In dem Merkblatt, welches die BaFin veröffentlicht hat, werden Kryptowährungen in zwei Kategorien unterteilt. Diese sind abhängig von den Merkmalen und Funktionen der ausgegebenen Tokens, die von Utility-Tokens über Zahlungstokens bis hin zu Security Token reichen. Der Utility Token ist dabei am weitesten verbreitet und kommt in der Regel auf Plattformen selbst zum Einsatz. Beispielsweise für Belohnungen oder Zahlung auf dem Portal. Der Security Token hingegen ist vergleichbar mit Aktien. Er wird streng durch die BaFin kontrolliert und es gibt eine Vielzahl an Auflagen, die hier zu erfüllen sind. Bei der Einordnung von sogenannten Initital Coin Offerings als Security Token, bekommen die Investoren besondere Rechte. Etwa Anteile an dem Projekt oder einer Sache, ähnlich wie bei Aktien. Bei einem Utility Token erwirbt man solche Anteile hingegen nicht.

Was sind die aufsichtsrechtlichen Einordnungen von Krypto-Token?

Die BaFin hat klare aufsichtsrechtliche Kriterien für die Einordnung von Krypto-Token festgelegt, je nach ihrer Ausgestaltung und ihrer möglichen Einstufung als Finanzinstrumente gibt es also klare rechtliche Bestimmungen im Bereich der Wertpapieraufsicht und der Kontrolle. Das gilt insbesondere für Security Tokens, die rechtlich deutlich komplexer sind, als ein Utility Token oder gar ein NFT. Für Security Tokens gilt nämlich die Prospektpflicht und das Security Token Offering ist vergleichbar mit dem Börsengang von klassischen Aktien. Ein Security Token ist dabei Aktien in vielen Punkten gleichgestellt und Investoren erhalten ähnliche Rechte. Erfolgt die Ausgabe der Token hingegen als Utility Token oder NFT, dann sind die rechtlichen Bestimmungen anders und deutlich unkomplizierter. Das ist auch der Grund dafür, dass die meisten Projekte ICOs sind, die Utility Coins nutzen. STOs hingegen sind nur selten und für ganz spezielle Projekte, mit klaren Anforderungen, zu finden.

Wie erfolgt die Einordnung als Finanzinstrumente gemäß dem Hinweisschreiben der BaFin?

Die Einordnung als Finanzinstrumente erfolgt gemäß den Hinweisschreiben der BaFin, die spezifische Kriterien für die aufsichtsrechtliche Einordnung von Initial Coin Offerings und Krypto-Token festlegen. Eine Einordnung von sogenannten Initital Coin Offerings erfolgt z.B. als Utility Token, oder als Security Token mit wertpapierähnlichen Rechten. Die aufsichtsrechtliche Einordnung eines Tokens ist für das Vorhaben von großer Wichtigkeit, da es sich auf Genehmigungen und rechtliche Bestimmungen auswirkt. In den meisten Fällen ist ein Utility Token sowie ein klassisches ICO völlig ausreichend. In einigen Situationen kann jedoch ein Security Token Offering oder STO erforderlich sein, um die Bestimmungen des zugrunde liegenden Token bzw. Projekts zu erfüllen.

Erlass von Erlaubnispflichten und Prospektpflichten bei ICOs und STOs

In diesem Abschnitt schauen wir uns kurz an, was die BaFin in Bezug auf Erlaubnis- und Prospektpflichten sagt und worauf es dabei zu achten gilt. Dies ist für die Umsetzung und Realisierung einer Geschäftsidee sehr wichtig, denn in Deutschland besteht eine entsprechende rechtliche Grundlage für ICOs und Kryptowährungen.

Welche Erlaubnispflichten und Prospektpflichten sind bei ICOs und Krypto-Token zu beachten?

Bei ICOs und Krypto-Token sind bestimmte Erlaubnispflichten und Prospektpflichten zu beachten, die von Emittenten und Anbietern erfüllt werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das gilt insbesondere für Security Tokens, die Rechte, ähnlich wie Wertpapiere genießen. Es muss daher genau festgelegt werden, welche Funktion diese Tokens übernehmen, welche Rechte die Anleger bekommen, wie hoch die Dividenden und Ausschüttungen sind usw.

Welche Ausgestaltung der Token unterliegt den aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflichten?

Je nach Ausgestaltung und Funktionen der Tokens können sie den aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflichten gemäß den Vorgaben der BaFin unterliegen. Wie die aufsichtsrechtliche Einordnung eines Token zu erfolgen hat und ob Sie bestimmten Richtlinien unterliegen oder nicht, gilt es vorab, vor Beginn Ihres Projektes herauszufinden. Hierzu benötigen Sie professionelle rechtliche Beratung von einem Anwalt, der sich mit der Kryptoszene und insbesondere mit Security und Utility Tokens und dem Unterschied zwischen beiden Vorhaben auskennt. Tun Sie das nicht, dann kann die Geschäftsidee durch ein Unternehmen finanzielle Auswirkungen haben. Beispielsweise durch eine spätere Umstrukturierung, um rechtliche Bestimmungen zu erfüllen. Sie sollten sich daher im Vorfeld gründlich beraten lassen, das Whitepaper ausgestalten und bei der Erstellung Ihres Projektes von Anfang an daran denken, welche Aufgaben Sie mit diesem erfüllen möchten.

Stellt die BaFin neue Hinweisschreiben zur Einordnung als Finanzinstrumente bereit?

Die BaFin aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig Hinweisschreiben zur Einordnung von ICOs und Krypto-Token als Finanzinstrumente, um die Emittenten und Anleger über die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf dem Laufenden zu halten.

ICO-Token und deren Einordnung

Wie aber ordnet die BaFin ein ICO ein? Worauf gilt es zu achten? Hierfür findet man seit neustem auf der Webseite der BaFin verschiedene Merkblätter, die sich mit dem Thema beschäftigen und wichtige Hinweise und Anhaltspunkte rund um Themen wie Prospekt- und Erlaubnispflichten, Anfroderungen sowie zur Einordnung von sogenannten Initital Coin Offerings geben.

Wie erfolgt die Einordnung von Utility-Token?

Utility-Token werden anhand ihrer Funktionen und Verwendungszwecke eingestuft und unterliegen möglicherweise nicht den gleichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie andere Arten von Tokens. Diese finden Sie im Bereich Seitenfunktionen und -Informationen, im Servicemenü. Darunter befindet sich auch ein neues Merkblatt rund um das Thema der soegannten Initital Coin Offerings.

Was sind Zahlungstoken und wie werden sie eingeordnet?

Zahlungstoken dienen hauptsächlich als digitale Zahlungsmittel und werden basierend auf ihrer Übertragbarkeit und Handelbarkeit aufsichtsrechtlich eingestuft. Für sie gelten besondere Richtlinien im Bezug auf die aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initital Coin Offerings, die als Zahlungstoken verwendet werden. Es handelt sich um komplexe Vorhaben, für die Sie eine gute Rechtsberatung von Anfang an benötigen.

Inwiefern sind Finanzinstrumente im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes von den Erlaubnispflichten betroffen?

Finanzinstrumente im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes unterliegen unterschiedlichen Erlaubnispflichten, je nach ihrer Ausgestaltung und Anwendungsbereich im Finanzmarkt. Hierzu sollten Sie sich durch einen Fachanwalt professionell beraten lassen. Verstöße oder Fehler in diesem Bereich können schwerwiegende Folgen haben und sich enorm auf Ihre Unternehmen finanzielle Mittel auswirken.

Welche Erlaubnispflichten müssen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie beachtet werden?

Im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie müssen insbesondere die spezifischen Erlaubnispflichten für digitale Finanzinstrumente und Transaktionen beachtet werden. Das gilt vor allem für Security- und Zahlungstokens, aber ggf. auch für Utility Tokens. Es ist daher wichtig, dass Sie sich im Vorfeld genau informieren und rechtlich absichern.

Wie ist die Ausgestaltung von ICO-Token für Vermögensanlagen definiert?

Die Ausgestaltung von ICO-Token für Vermögensanlagen unterliegt einer spezifischen Definition und muss den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben gerecht werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der BaFin sowie in den Merkblättern rund um das Thema ICO. Diese sind über das Hautpmenü auf der Webseite zugreifbar und können dort als PDF heruntergeladen werden.

Ausgestaltung und Erlaubnispflichten bei Finanzinstrumenten

In diesem Abschnitt gehen wir auf die ausgestaltet von Erlaubnispflichten bei Finanzinstrumenten ein und zeigen Ihnen, worauf Sie dabei besonders achten sollten, welche Besonderheiten es gibt und wie Sie hier am besten vorgehen, damit Sie rechtlich abgesichert sind.

Welche Merkmale kennzeichnen Security Token und wie werden sie aufsichtsrechtlich eingestuft?

Security Token weisen Merkmale von Wertpapieren auf und unterliegen daher den strengeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Vergleich zu anderen Arten von Tokens. Bei einem STO handelt es sich um das wohl aufwendigste Krypto-Vorhaben, bei dem es die meisten Voraussetzungen zu erfüllen und zu beachten gilt.

Aufsichtsrechtliche Einstufung der Tokens und die Rolle der Bafin: Zusammenfassung und Fazit

Die BaFin als Kontrollinstanz gibt klare Regeln für Kryptovorhaben vor. Insbesondere wenn es sich bei der Ausgabe von Token um Security Tokens handelt, sind die Anforderungen sehr hoch. Wir empfehlen daher, für alle Kryptoprojekte, insbesondere jedoch für STOs, einen kompetenten Fachanwalt sowie eine erfahrene Kryptoagentur zu beauftragen. Krypto Vergleich, als eine der führenden Agenturen in der D-A-CH Region ist Ihnen bei Ihrem Vorhaben gern behilflich. Setzen Sie sich hierfür einfach mit unserem Team in Verbindung und lassen sich Sie sich unverbindlich beraten.

Kostenloses Beratungsgespräch

Mit Krypto Vergleich haben wir uns als eine der führenden Agenturen im deutschsprachigen Raum für die Umsetzung erfolgreicher Kryptowährungen etabliert. Für unsere Kunden haben wir bereits über 450 Millionen an Finanzierung eingesammelt – Beispiele dafür sind LCG Energy, Bitbook, Mycrojobs, ClinicAll und viele mehr.

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